Gutachten
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Fachstelle Gutachten & Jugendforensik
Wir erstellen kinder- und jugendpsychiatrische Gutachten zu den verschiedensten Fragestellungen auf dem notwendigerweise hohen fachlichen Qualitätsstandard und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und der zeitlichen Notwendigkeiten.
Für diese Auftraggeber arbeiten wir
- Bezirksgerichte (Familienrecht, Zivilrecht)
- Zivilbehörden - Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
- Jugendanwaltschaften
- Sozialversicherungen (IV, SUVA etc.)
Vorgehensweise und Fristen
Die Fristen für die Erstellung von Gutachten hängen vom Umfang der Fragestellung, der Dringlichkeit, der Verfügbarkeit der Exploranden und den Ressourcen der Gutachter ab. Der jeweilige Zeitrahmen wird deshalb mit den Auftraggebern individuell vereinbart.
Vor Beginn der Begutachtung oder Therapie können gerne individuell mögliche Vorgehensweisen, (wie z.B. Interventionsgutachten oder der Verzicht auf einen ausführlichen schriftlichen Gutachtenbericht, mit stattdessen mündlicher Erörterung der Ergebnisse o.ä.) vereinbart werden.
Kosten
Die Vergütung erfolgt bei den gerichtlichen und behördlichen Aufträgen anhand unseres Stundensatzes von 280.- CHF.
Bei den versicherungsrechtlichen Gutachten (IV-Gutachten) basieren die Kosten auf dem Tarifsystem TARMED.
Fachärztliche Gutachten in den Bereichen Familien- und Strafrecht sind aufgrund der hohen Qualitätsansprüche und Komplexität naturgemäss aufwändig. Sie beinhalten oft mehrere Stunden Untersuchung mit dem Kind oder Jugendlichen einzeln und sie beinhalten ebenso Gespräche mit den wichtigsten Bezugspersonen (Eltern, Lehrer) sowie weiteren Informationsquellen (Kinder- und Hausarzt, Therapeuten.
Es ist im Einzelfall schwierig, den Zeitaufwand für ein Gutachten vorab exakt einzuschätzen, da es oft nicht vorhersehbar ist, wie komplex sich die Situation bei genauer Untersuchung darstellt.
Der Zeitaufwand beläuft sich zwischen 10 Stunden (Kurzgutachten bei sehr umschriebener Fragestellung) bis über 40 Stunden (z.B. bei komplexer familienrechtlicher Fragestellung zu mehreren Kindern).
Vor Beginn der Begutachtung können der voraussichtliche Zeitaufwand und die daraus resultierenden Kosten besprochen werden, mit dem Ziel, einen Kostenrahmen zu vereinbaren, der nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber überschritten wird.
Leitung
Dr. med. Dieter Stösser
Leitender Arzt Fachstelle Gutachten und Jugendforensik
Zertifikat für kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung (D)
Postfach 154, 8596 Münsterlingen
Tel. +41 (0)58 144 42 65
E-Mail: dieter.stoesser@stgag.ch
Dr. med. Ingrid Stohrer
Oberärztin
Tel. +41 (0)58 144 42 65
E-Mail: ingrid.stohrer@stgag.chKontakt und Auftragserteilung
Senden Sie Ihre schriftlichen Gutachtenaufträge bitte an:
Dr. med. Dieter Stösser
Fachstelle Gutachten und Jugendforensik, Postfach 154, 8596 MünsterlingenFür telefonische Auskünfte, Fragen zu Kosten und Kostengutsprache, Termin- und Fristvereinbarungen steht Ihnen Dr. Stösser gerne zur Verfügung.