Ambulante Betreuung nach der Geburt
Unabhängig davon, ob Sie das Spital schon einige Stunden nach der Geburt verlassen, oder einige Tage stationär bei uns verbringen, haben Sie als Wöchnerin bis zum 56. Tag nach der Geburt Anspruch auf Nachbetreuung bei Ihnen zu Hause. Auf Wunsch und je nach Bedarf besucht Sie eine freipraktizierende Hebamme oder Pflegefachfrau täglich, später auch in grösseren zeitlichen Abständen.
Leistungen der freipraktizierenden Hebamme und Pflegefachfrau
- Kontrolle sämtlicher Rückbildungs- und Heilungsvorgänge bei der Mutter
- Überwachung der gesunden Entwicklung des Neugeborenen
- Unterstützung und Beratung beim Stillen oder bei der Ernährung des Neugeborenen
- Tipps und Tricks zur Babypflege, Tragemöglichkeiten und vieles mehr
Leistungen der Krankenversicherung
Folgende Leistungen werden durch die Krankenversicherung ohne Franchise und Selbstbehalt übernommen:
- 10 Hausbesuche im Wochenbett bis 8 Wochen nach der Geburt
- 16 Hausbesuche im Wochenbett bis 8 Wochen nach der Geburt bei Erstgebärenden, Frühgeburten, Mehrlingsgeburten, nach Kaiserschnitt
Zusatzinformationen
Die freipraktizierenden Hebammen bieten einen kostenpflichtigen Bereitschaftsdienst von der Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Wochenbettbetreuung an. Detailinformationen dazu finden Sie unter www.thurgauer-hebammen.ch.
Wenn Sie sich für die Nachbetreuung durch eine freipraktizierende Pflegefachfrau entscheiden, erkundigen Sie sich bitte unter www.wochenbettbetreuung-ostschweiz.ch über das Betreuungsangebot und mögliche Selbstbehalte.
Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrer nachbetreuenden Hebamme oder Pflegefachfrau bereits während der Schwangerschaft!