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Ambulante Betreuung nach der Geburt

Geschätzte Patientinnen und Patienten, Zuweiserinnen und Zuweiser, Besucherinnen und Besucher

Vor einem Jahr wurden alle Telefonnummern der Spital Thurgau AG auf die Vorwahlen 058 144 umgestellt. Die alten Nummern mit den standortbezogenen Vorwahlen waren bis jetzt aber noch in Betrieb, um in der Übergangsfrist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ab heute 1.7.2024 sind wir nur noch über die neuen Vorwahlen erreichbar – die letzten vier Ziffern bleiben jeweils unverändert.

Die neuen Hauptnummern lauten wie folgt:

Kantonsspital Frauenfeld 058 144 77 11
Kantonsspital Münsterlingen 058 144 11 11
Psychiatrische Dienste Thurgau 058 144 41 41
Klinik St. Katharinental 058 144 60 60

Bei Fragen können Sie uns gerne via info@stgag.ch kontaktieren.


Ambulante Betreuung nach der Geburt

Unabhängig davon, ob Sie das Spital schon einige Stunden nach der Geburt verlassen, oder einige Tage stationär bei uns verbringen, haben Sie als Wöchnerin bis zum 56. Tag nach der Geburt Anspruch auf Nachbetreuung bei Ihnen zu Hause. Auf Wunsch und je nach Bedarf besucht Sie eine freipraktizierende Hebamme oder Pflegefachfrau täglich, später auch in grösseren zeitlichen Abständen.

Leistungen der freipraktizierenden Hebamme und Pflegefachfrau

  • Kontrolle sämtlicher Rückbildungs- und Heilungsvorgänge bei der Mutter
  • Überwachung der gesunden Entwicklung des Neugeborenen
  • Unterstützung und Beratung beim Stillen oder bei der Ernährung des Neugeborenen
  • Tipps und Tricks zur Babypflege, Tragemöglichkeiten und vieles mehr

Leistungen der Krankenversicherung

Folgende Leistungen werden durch die Krankenversicherung ohne Franchise und Selbstbehalt übernommen:

  • 10 Hausbesuche im Wochenbett bis 8 Wochen nach der Geburt
  • 16 Hausbesuche im Wochenbett bis 8 Wochen nach der Geburt bei Erstgebärenden, Frühgeburten, Mehrlingsgeburten, nach Kaiserschnitt

Zusatzinformationen

Die freipraktizierenden Hebammen bieten einen kostenpflichtigen Bereitschaftsdienst von der Kontaktaufnahme bis zum Abschluss der Wochenbettbetreuung an. Detailinformationen dazu finden Sie unter www.thurgauer-hebammen.ch.

Wenn Sie sich für die Nachbetreuung durch eine freipraktizierende Pflegefachfrau entscheiden, erkundigen Sie sich bitte unter www.wochenbettbetreuung-ostschweiz.ch über das Betreuungsangebot und mögliche Selbstbehalte.

Wir empfehlen Ihnen eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrer nachbetreuenden Hebamme oder Pflegefachfrau bereits während der Schwangerschaft!

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