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Hebammengeleitete Geburt (HGGH)

Hebammengeleitete Geburt (HGGH)

Was heisst das?

Hebammengeleitete Geburtshilfe (HGGH) ist ein Betreuungsmodell im Spital, welches auf Wunsch der Schwangeren, bei physiologischer Schwangerschaft und unauffälliger Anamnese den Frauen ermöglicht, ausschliesslich mit einer Hebamme zu gebären. Durch die hebammengeleitete Betreuung, während des natürlichen Ereignisses einer Geburt, werden Ihre Bedürfnisse und Wünsche in den Mittelpunkt gestellt. Das Ziel ist es Ihnen eine selbstbestimmte, interventionsarme, sanfte und dennoch sichere Geburt zu ermöglichen.

Ist diese Geburt gleich sicher für Mutter und Kind?

Natürlich steht auch bei diesem interventionsarmen Geburtsmodell die Sicherheit von Mutter und Kind an erster Stelle. Es gilt das 4-Augen-Prinzip: so werden die kindlichen Herztöne und der Geburtsfortschritt unter der Geburt alle zwei Stunden durch eine «Zweithebamme» mitbeurteilt. Der ärztliche Dienst wird regelmässig über die aktuelle Situation informiert. So kann, sollte die Geburt anders verlaufen als erwartet, das gesamte interdisziplinäre Team ohne Zeitverlust beigezogen werden kann. In der letzten Phase der Geburt wird eine zweite Hebamme zur Unterstützung dabei sein. Die Hebammen arbeiten in diesem Setting selbständig und eigenverantwortlich.

Wer kann das Angebot der hebammengeleiteten Geburt nutzen?

Grundsätzlich können alle Schwangere zur HGGH zugelassen werden welche folgende Kriterien erfüllen:

  • Gesunde Schwangere in gutem Allgemeinzustand (ohne relevante Nebenerkrankungen)
  • Einlingsschwangerschaft in Kopflage
  • Problemloser Schwangerschaftsverlauf
  • Geburt zwischen 37+0 und 41+3 Schwangerschaftswochen
  • normal grosses, gesundes Kind
  • unauffällige, kindliche Herztöne
  • normaler Plazentasitz (Mutterkuchen)
  • keine vorangegangene, grosse Operation an der Gebärmutter (bspw. Kaiserschnitt)

Was ist, wenn ich unter der Geburt doch einen Arzt brauche oder möchte?

Ein Wechsel in das ärztliche Modell ist jederzeit, auch auf Wunsch, möglich. Braucht es eine stärkere Schmerzbekämpfung zum Beispiel eine Peridualanästhesie, eine medizinische Intervention oder verläuft die Geburt nicht wie geplant, so ist die Überleitung ohne einen Personal- noch ein Raumwechsel möglich. Eine gute und kollegiale Zusammenarbeit mit dem ärztlichen Dienst ist uns wichtig.

Was muss ich machen, wenn ich hebammengeleitet gebären möchte?

Falls Sie von diesem ergänzenden Angebot profitieren möchten, melden sie sich für ein Vorgespräch zwischen der 35. und 37. Schwangerschaftswoche in unserer Gebärabteilung an. Von der Hebamme wird Ihnen und Ihrer Begleitung das Konzept vorgestellt, sowie die Vorteile und Grenzen erläutert. Es wird eine Anamnese erhoben, Wünsche und Bedürfnisse erörtert und die Ein- bzw. Ausschlusskriterien besprochen.
Terminvereinbarungen unter:

  • Kantonsspital Frauenfeld: telefonisch unter +41 (0)58 144 72 05 oder per Mail hebammen.ksf@stgag.ch.
  • Kantonsspital Münsterlingen: telefonisch unter +41 (0)58 144 29 89

Egal ob Sie sich für eine hebammengeleitete Geburt entscheiden oder die Betreuung durch beide Berufsgruppen bevorzugen oder benötigen: das gesamte Team der Frauenklinik freut sich, Sie bei der Geburt Ihres Kindes begleiten zu dürfen und steht Ihnen gerne mit Wissen und Können zur Seite. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.

Zum Flyer «Hebammengeleitete Geburtshilfe» 

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