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Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung

Geschätzte Patientinnen und Patienten, Zuweiserinnen und Zuweiser, Besucherinnen und Besucher

Vor einem Jahr wurden alle Telefonnummern der Spital Thurgau AG auf die Vorwahlen 058 144 umgestellt. Die alten Nummern mit den standortbezogenen Vorwahlen waren bis jetzt aber noch in Betrieb, um in der Übergangsfrist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ab heute 1.7.2024 sind wir nur noch über die neuen Vorwahlen erreichbar – die letzten vier Ziffern bleiben jeweils unverändert.

Die neuen Hauptnummern lauten wie folgt:

Kantonsspital Frauenfeld 058 144 77 11
Kantonsspital Münsterlingen 058 144 11 11
Psychiatrische Dienste Thurgau 058 144 41 41
Klinik St. Katharinental 058 144 60 60

Bei Fragen können Sie uns gerne via info@stgag.ch kontaktieren.


Gynäkologische Vorsorgeuntersuchung

Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung hat sich weltweit bewährt und etabliert. Dank dieser Vorsorgeuntersuchung ist es möglich, bösartige Veränderungen des Gebärmutterhalses im Frühstadium zu erfassen und mit einfachen Methoden zu behandeln. Der Gebärmutterhalskrebs ist dank dieser Untersuchung fast immer vermeidbar und entsprechend weltweit stark zurückgegangen.

  • Wann?

    Frauen ab 18 Jahren oder nach Beginn der sexuellen Aktivität.


    Risikofaktoren für Gebärmutterhalskrebs:

    • frühe erste sexuelle Beziehung
    • erhöhte Anzahl von Sexualpartnern bzw. Partnerinnen
    • Partner mit ihrerseits mehreren Sexualpartnern
    • Zustand nach Geschlechtskrankheit
    • Zustand nach Virusinfektion (HPV)
    • Nikotinabusus
    • niedriger Sozialstatus
    • Langzeiteinnahme der Antibabypille
    • Mangel an Vitaminen, A, B, C, Karotin und Folsäure
    • Immunschwäche
    • Zustand nach behandelten Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses
    • Zustand nach auffälligem Krebsabstrich in der Vorgeschichte
  • Ablauf

    Das gemeinsame Gespräch mit Ihrem Arzt

    Vor der der Untersuchung wird von ärztlicher Seite gezielt nach Beschwerden im gynäkologischen Bereich gefragt. Auffällige Anzeichen für Erkrankungen werden besonders aufmerksam erfragt.

    Die Untersuchung auf dem gynäkologischen Stuhl

    Es folgt die Untersuchung auf dem gynäkologischen Stuhl, bei der zuerst die äusseren Genitalorgane betrachtet werden, ev. auch unter Vergrösserung mit dem Kolposkop. Durch das Einführen eines Spiegels in die Scheide gelingt es dann, den Gebärmutterhals mit dem äusseren Muttermund sichtbar zu machen. Der Krebsabstrich wird entnommen.

    Der Krebsabstrich (Pap-Abstrich)

    Der Gebärmutterhals ist das einzige Organ des Körpers, an dem sowohl durch regelmässigen Zellabstrich wie auch durch direkte Beobachtung die Entstehung einer bösartigen Erkrankung erfasst und beobachtet werden kann. Dies ist insbesondere wichtig, weil Vorstufen von bösartigen Gebärmutterhalsveränderungen von der Frau nicht selbst erkannt werden können, da sie keine Symptome verursachen.

    Bereits 1928 hat der Arzt Dr. G.N. Papanicolao, nach dem der Krebsabstrich benannt wurde, erste Ergebnisse über Zelluntersuchungen nach Scheidenabstrich veröffentlicht. 1943 erschien seine wissenschaftliche Arbeit unter dem Titel „die Diagnose des Gebärmutterkrebses durch den vaginalen Abstrich“. Heute der Ausdruck „Pap-Abstrich“ jedem Laien geläufig und er kommt weltweit zur Anwendung.

    Das Untersuchung durch Abtasten

    Anschliessend wird durch Abtastung im Unterleib die Grösse, Form und Beweglichkeit der Gebärmutter beurteilt. Auch Veränderungen im Bereiche der Eierstöcke versucht man zu tasten. Spätestens ab dem 40. Altersjahr wird auch der Enddarm untersucht.

    Die Untersuchung der Brust

    Die Vorsorgeuntersuchung wird in jedem Fall ergänzt durch eine ausführliche Untersuchung der Brüste. Bei dieser Gelegenheit kann die Patientin zur Selbstuntersuchung motiviert und auch angeleitet werden.

  • Wie oft?

    Der behandelnde Arzt entscheidet, in welchem Abstand die Frau für weitere Kontrollen einbestellt werden soll. Die meisten Frauenärzte empfehlen eine jährliche Kontrolle.

  • Wer bezahlt?

    Die gynäkologische Vorsorgeuntersuchung ist krankenkassenpflichtig.

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