Ernährungsberatung
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind die ambulanten, individuellen Einzelberatungen bei jeglichen Ernährungsfragen. Eine stationäre Betreuung durch uns ist mit einer ärztlichen Verordnung bei diversen Ernährungsproblemen möglich.
Mit einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten bei folgenden Krankheitsbilder von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen:
- Stoffwechselkrankheiten, z.B. Diabetes mellitus Typ 1 und 2
- Übergewicht (BMI über 30) und Folgenerkrankungen
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen, z.B. erhöhte Blutfettwerte, wie Cholesterin
- Krankheiten des Verdauungssystems, z.B. chronische Darmerkrankungen, Stuhlprobleme, Divertikelerkrankungen, etc.
- Nierenerkrankungen, Ernährung bei Dialysebehandlung (siehe Nephrologie)
- Fehl- und Mangelernährungszustände, z.B. tumorbedingter Gewichtverlust, Vitaminmangel, Eisenmangel, Calciummangel, etc.
- Künstliche Ernährung, Sonden, Zusatznahrungen
- Nahrungsmittelallergien und –unverträglichkeiten, wie z:B. Laktoseintoleranz oder Zöliakie, etc.
Die Ernährungsberaterin betreut die Patienten während ihrem Spitalaufenthalt auf eine ärztliche Verordnung hin bei:
- Mangelernährung und/oder ungewolltem Gewichtsverlust (z.B. onkologische Patienten)
- Stoffwechselkrankheiten (Diabetes, Gicht etc.)
- Kau- und Schluckbeschwerden
- Magen-Darm-Erkrankungen (M. Crohn, Colitis ulzerosa etc.)
- Schweren postoperativen Verläufen
- Unverträglichkeiten und Allergien (Zöliakie, Kuhmilcheiweissallergien etc.)
- Anorexie
- Gedeihstörung bei Säuglingen und Kleinkindern
- Aufbau der künstlichen Ernährung
Leistungsumfang der Ernährungsberaterin:
- Übernahme der Kostzusammenstellung
- Enge Zusammenarbeit mit der Diätküche und Hauptküche
- Zusammenstellung der Informationen über die weitere Ernährung nach dem Spitalaustritt
- Organisation der Zusatzdrinknahrung für zu Hause
- Organisation zusammen mit den betreffenden Stellen der enteralen oder parenteralen Ernährung beim Austritt nach Hause bzw. Übertritt in Reha/Pflegeheim