Familien- und Zivilrechtliche Gutachten
Familienrechtsgutachten zu Sorgerecht, Obhut, Besuchsrecht, Erziehungsfähigkeit etc.
In Trennungs- und Scheidungssituationen ergeben sich häufig schwer lösbare Konflikte, die eine gerichtliche Entscheidung notwendig machen. Die primäre Aufgabe des Gutachters als Berater des Gerichtes besteht darin, eine neutrale, fachlich und wissenschaftlich fundierte Einschätzung beizusteuern. Zur Beantwortung der Fragen werden unter dem Aspekt des Kindswohls zahlreiche Kriterien beurteilt, wie die Erziehungsfähigkeit der Eltern, die Beziehungen zwischen Eltern und Kind, die Bindung des Kindes an seine primären Bezugspersonen, die Bindungstoleranz und Förderkompetenzen der Eltern, Stabilität und Kontinuität der Lebens- und Entwicklungsumstände sowie der Kindeswille. In manchen Fällen kann vermittelnd auf eine Einigung hingearbeitet werden oder es können einstweilige Regelungen (z. B. Besuchsregelung) begleitend beurteilt werden („Interventionsgutachten“).
Die besondere Herausforderung liegt darin, bei den innerhalb des Konfliktfeldes bestehenden Belastungen aller Beteiligten, psychischen Stress abzumildern und Traumatisierungen vermeiden zu helfen.
Kindesschutz
In Kindesschutzfällen mit zu klärender Kindeswohlgefährdung ergeben sich spezifische Fragestellungen, z.B. zu Kindesschutzmassnahmen und Hilfen.
Im Rahmen von Fremdplatzierungen in einer Pflegefamilie oder in einer Institution (Heim) kann die Frage einer Rückführung erörtert werden.
Sonstige zivilrechtliche Gutachten
Weitere gutachterliche Fragestellungen können sozialrechtliche Fragestellungen sein (z.B. IV-Gutachten zur beruflichen Integration), die Frage einer stationären Unterbringung (z.B. in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Klinik) sowie andere Fragestellungen, welche eine kinder- und jugendpsychiatrische Expertise erfordern.