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Indikationen für eine ambulante geriatrische Abklärung

Geschätzte Patientinnen und Patienten, Zuweiserinnen und Zuweiser, Besucherinnen und Besucher

Vor einem Jahr wurden alle Telefonnummern der Spital Thurgau AG auf die Vorwahlen 058 144 umgestellt. Die alten Nummern mit den standortbezogenen Vorwahlen waren bis jetzt aber noch in Betrieb, um in der Übergangsfrist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ab heute 1.7.2024 sind wir nur noch über die neuen Vorwahlen erreichbar – die letzten vier Ziffern bleiben jeweils unverändert.

Die neuen Hauptnummern lauten wie folgt:

Kantonsspital Frauenfeld 058 144 77 11
Kantonsspital Münsterlingen 058 144 11 11
Psychiatrische Dienste Thurgau 058 144 41 41
Klinik St. Katharinental 058 144 60 60

Bei Fragen können Sie uns gerne via info@stgag.ch kontaktieren.


Indikationen für eine ambulante geriatrische Abklärung

Ein vermeintlich harmloser Sturz, ein neu verordnetes Medikament oder ein akuter Infekt können beim betagten, multimorbiden und gebrechlichen Patienten eine akute Veränderung seines Gesundheitszustandes verursachen. Seine Alltagskompetenz ist gefährdet und seine Unterstützungsbedürftigkeit nimmt zu.

  • Indikationen für eine geriatrische Beurteilung

    Eine zeitnahe geriatrische Beurteilung im ATZ Geriatrie ist dann sinnvoll, wenn eine oder mehrere der folgenden Beschwerden vorliegen:

    • Zunehmende Beeinträchtigung der Mobilität mit oder ohne Sturzereignis, neu aufgetretene Immobilität

    • Verstärktes Selbsthilfedefizit

    • Beginnende oder zunehmende kognitive Störung mit oder ohne Verhaltensauffälligkeiten

    • Anzeichen von Depression, alltagsrelevanten Ängsten oder Suchtproblemen

    • Alltagsrelevante Inkontinenz

    • Verwahrlosung / Rückzug mit oder ohne unzureichender sozialer Unterstützung

    • Malnutrition (Gewichtsverlust, Fehlernährung)

    • Frailty (Gebrechlichkeit)

  • Ziele der ambulanten geriatrischen Abklärung
    • Die Behandlung der akuten Erkrankung
    • Die Vermeidung oder Verminderung von Komplikationen
    • Die Linderung von altersbedingten Beeinträchtigungen und Schmerzen  
    • Die Förderung der (funktionellen) Selbständigkeit  
    • Die Erhaltung bzw. Verbesserund der Lebensqualität
    • Die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit und unnötigen Heimeinweisungen
    • Die Vermeidung von unnötigen Hospitalisationen, Notfalleinweisungen und Re-Hospitalisationen
    • Die Erhaltung der (selbständigen) Lebensführung im gewohnten Umfeld 
    • Die Vorbeugung gesundheitlicher Beschwerden im Alter
  • Information und Anmeldung

    Für eine Abklärung bitten wir um Anmeldung durch den Haus- oder Facharzt an das Sekretariat des Assessment- und Triage-Zentrums. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, falls Sie die Indikation für eine allfällige geriatrische Abklärung vorgängig gemeinsam besprechen möchten.

    Gerne stehen wir ebenfalls Betroffenen, ihren Angehörigen, dem betreuenden Spitexdienst sowie auch Alters- und Pflegeheimen für eine erste Kontaktaufnahme und Beratung sowie für weiterführende Informationen zur Verfügung.

    Den Kontakt finden Sie auf der rechten Seite.

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