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Strafrechtsgutachten und Straftätertherapie

Geschätzte Patientinnen und Patienten, Zuweiserinnen und Zuweiser, Besucherinnen und Besucher

Vor einem Jahr wurden alle Telefonnummern der Spital Thurgau AG auf die Vorwahlen 058 144 umgestellt. Die alten Nummern mit den standortbezogenen Vorwahlen waren bis jetzt aber noch in Betrieb, um in der Übergangsfrist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ab heute 1.7.2024 sind wir nur noch über die neuen Vorwahlen erreichbar – die letzten vier Ziffern bleiben jeweils unverändert.

Die neuen Hauptnummern lauten wie folgt:

Kantonsspital Frauenfeld 058 144 77 11
Kantonsspital Münsterlingen 058 144 11 11
Psychiatrische Dienste Thurgau 058 144 41 41
Klinik St. Katharinental 058 144 60 60

Bei Fragen können Sie uns gerne via info@stgag.ch kontaktieren.


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Strafrechtsgutachten und Straftätertherapie

Strafrechtsgutachten

Wird bei einem Jugendlichen ein Zusammenhang zwischen einer zu verhandelnden Straftat und einer möglicherweise bestehenden psychischen Störung oder Entwicklungsstörung vermutet, ist eine jugendpsychiatrische Begutachtung sinnvoll.
Die Symptomatik wird auf ihren Zusammenhang mit der Tat überprüft und es wird festgestellt, ob die Tat im Zustand verminderter Schuldfähigkeit erfolgte. Anschliessend erfolgt eine Abschätzung der Prognose für erneute Straftaten.
Dabei soll eine Brücke zwischen Jugendpsychiatrie und Justiz geschlagen werden, die ein besseres Verstehen des Täters und seiner Entwicklungsgeschichte ermöglicht.
Ziel ist eine individuelle Massnahmenempfehlung zur Risikoreduzierung (Schutz potentieller Opfer) und nicht zuletzt zur Verbesserung der Gesamtentwicklung des Jugendlichen.

Eine fundierte jugendforensische Begutachtung mit mehreren Untersuchungsterminen nimmt in der Regel zwei bis drei Monate Zeitaufwand in Anspruch, so dass wir Ihnen im Normalfall innert drei Monatsfrist einen ausführlichen schriftlichen Bericht erstellen können.

Straftätertherapie

Eine moderne, ganzheitliche und wissenschaftlich fundierte Tätertherapie basiert auf mehreren Säulen. Zum einen muss der Jugendliche in seiner gesamten Entwicklung betrachtet werden und Defizite, z. B. im Bereich der sozialen Kompetenz, der Selbstwirksamkeit und der Entwicklung einer zufriedenstellenden Lebensperspektive sollten möglichst ausgeglichen werden.
Die zweite wichtige Säule besteht darin, dass der Täter Opferempathie entwickelt, d. h. dass er sich emotional in die Lage des Opfers hineinversetzt. Dabei soll erreicht werden, dass der Jugendliche in Zukunft das Leid möglicher Opfer „im Voraus empfindet“ und ihn dies von der Ausführung einer Tat abhält.

Am Ende einer Therapie sollte der Jugendliche seine persönlichen Risikosituationen und zu Delikten führenden Verhaltensketten kennen und vermeiden lernen.

Auf dieser Basis bieten wir individualisierte deliktspezifische Tätertherapien an.

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