Firmenvertrag
Durch den Abschluss des Firmenvertrags haben die vertragsschliessenden Parteien ihren Willen zum Ausdruck gebracht, in dem die Mitarbeitenden betreffenden Fragen konstruktiv zusammenarbeiten und gleichzeitig zur guten Entwicklung des Gesundheitswesens im Kanton Thurgau beitragen. Der Firmenvertrag basiert auf dem Grundsatz von Treu und Glauben, der die Vertragspartner verpflichtet, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen und zu regeln.