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Versicherungen / Vorsorge

Information zu Notfällen mit Kindern - Medgate Kids Line

Medgate Kids Line: Festnetznummer löst kostenpflichtige 0900er-Payline ab

Soll ich mit meinem Kind in den Notfall? Oder kann ich zu Hause selbst etwas tun?

Jeden Tag rufen zahlreiche Eltern bei der Medgate Kids Line an und erhalten fachlichen Rat zu medizinischen Anliegen. Ab dem 4. Februar 2025 wird das Beratungstelefon noch attraktiver, denn die bisherige kostenpflichtige 0900er-Nummer (CHF 3.23/Min.) wird durch eine neue Nummer ersetzt, die über den Festnetztarif läuft. Die Kosten der telemedizinischen Beratung werden demnach neu über die Krankenversicherung abgerechnet und nicht mehr direkt von den Patientinnen und Patienten über die zahlungspflichtige Nummer bezahlt.

Ab dem 4. Februar 2025 erreichen Patientinnen und Patienten der Spital Thurgau AG die Medgate Kids Line unter der folgenden Nummer: 058 387 78 83 (Festnetztarif Ihres Telefonanbieters).


Versicherungen / Vorsorge

Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf einem Drei-Säulen-Konzept: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Die staatliche und berufliche Vorsorge sind obligatorisch. Die staatliche Vorsorge wird als 1. Säule betitelt und beinhaltet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bzw. die Invalidenversicherung (IV). Die obligatorischen Abzüge werden direkt bei Ihrem Lohn vorgenommen. Die zweite Säule stellt die berufliche Vorsorge (BVG) dar. Sie zielt die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung ab. Diese Abzüge werden ebenfalls direkt bei Ihrem Lohn gemacht. Die 3. Säule ist freiwillig und bedeutet Ihre private Vorsorge. Auf einem Vorsorgekonto bei Ihrer Bank oder einer Versicherung können Sie für Ihre eigene Rente sparen (Säule 3a), damit Sie nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard noch besser aufrechterhalten können.

Eine Übersicht über das Vorsorgesystem in der Schweiz finden Sie auf der Seite des Bundes.

Folgende Versicherungen sind in der Schweiz obligtorisch

  • Obligatorische Krankenkasse

    Für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ist es obligatorisch, an einer Krankenversicherung angeschlossen zu sein. Nach einer Frist von 3 Monaten müssen Sie als Mitarbeiter/in mindestens eine Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen haben.

  • Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung und weitere Infos

    Sofern Sie ein Motorfahrzeug besitzen sind Sie verpflichtet, die erwähnte Versicherung abzuschliessen. Sie deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen (Schäden an Personen und Sachen sowie Erwerbsausfälle als Folge dieser Schäden).

    Wir empfehlen Ihnen zudem den Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung und einer Hausrat-Versicherung. Die Spital Thurgau bietet ihren Mitarbeitenden auf die gängigsten Versicherungsprodukte attraktive Rabatte an.

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