Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse/Diplome
Alle Personen, welche in der Schweiz einen reglementierten Beruf ausüben möchten und ihr Diplom ausserhalb der Schweiz erworben haben, sind nach gesetzlicher Grundlage dazu verpflichtet, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen. Dazu muss ein Anerkennungsverfahren beantragt werden, welches über die Gleichwertigkeit des ausländischen mit dem schweizerischen Diplom bzw. Ausweis entscheidet.
Die Übersicht über die reglementierten Berufe finden Sie direkt beim SBFI.
Möchten Sie einen reglementierten Beruf in der Spital Thurgau ausüben, bitten wir Sie, das Anerkennungsverfahren rechtzeitig vor Anstellungsbeginn in die Wege zu leiten. Eine Diplomanerkennung kann bis zu drei Monaten dauern.
Weitere Details und Informationen sowie die zuständigen Behörden finden Sie in unserem zweiseitigen Merkblatt.
Bei Fragen steht Ihnen unser HR Service Center unter hrservice@stgag.ch gerne zur Verfügung.