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Versicherungen / Vorsorge

Geschätzte Patientinnen und Patienten, Zuweiserinnen und Zuweiser, Besucherinnen und Besucher

Vor einem Jahr wurden alle Telefonnummern der Spital Thurgau AG auf die Vorwahlen 058 144 umgestellt. Die alten Nummern mit den standortbezogenen Vorwahlen waren bis jetzt aber noch in Betrieb, um in der Übergangsfrist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ab heute 1.7.2024 sind wir nur noch über die neuen Vorwahlen erreichbar – die letzten vier Ziffern bleiben jeweils unverändert.

Die neuen Hauptnummern lauten wie folgt:

Kantonsspital Frauenfeld 058 144 77 11
Kantonsspital Münsterlingen 058 144 11 11
Psychiatrische Dienste Thurgau 058 144 41 41
Klinik St. Katharinental 058 144 60 60

Bei Fragen können Sie uns gerne via info@stgag.ch kontaktieren.


Versicherungen / Vorsorge

Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf einem Drei-Säulen-Konzept: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Die staatliche und berufliche Vorsorge sind obligatorisch. Die staatliche Vorsorge wird als 1. Säule betitelt und beinhaltet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bzw. die Invalidenversicherung (IV). Die obligatorischen Abzüge werden direkt bei Ihrem Lohn vorgenommen. Die zweite Säule stellt die berufliche Vorsorge (BVG) dar. Sie zielt die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung ab. Diese Abzüge werden ebenfalls direkt bei Ihrem Lohn gemacht. Die 3. Säule ist freiwillig und bedeutet Ihre private Vorsorge. Auf einem Vorsorgekonto bei Ihrer Bank oder einer Versicherung können Sie für Ihre eigene Rente sparen (Säule 3a), damit Sie nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard noch besser aufrechterhalten können.

Eine Übersicht über das Vorsorgesystem in der Schweiz finden Sie auf der Seite des Bundes.

Folgende Versicherungen sind in der Schweiz obligtorisch

  • Obligatorische Krankenkasse

    Für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ist es obligatorisch, an einer Krankenversicherung angeschlossen zu sein. Nach einer Frist von 3 Monaten müssen Sie als Mitarbeiter/in mindestens eine Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen haben.

  • Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung und weitere Infos

    Sofern Sie ein Motorfahrzeug besitzen sind Sie verpflichtet, die erwähnte Versicherung abzuschliessen. Sie deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen (Schäden an Personen und Sachen sowie Erwerbsausfälle als Folge dieser Schäden).

    Wir empfehlen Ihnen zudem den Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung und einer Hausrat-Versicherung. Die Spital Thurgau bietet ihren Mitarbeitenden auf die gängigsten Versicherungsprodukte attraktive Rabatte an.

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