Versicherungen / Vorsorge
Die Vorsorge in der Schweiz beruht auf einem Drei-Säulen-Konzept: der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Die staatliche und berufliche Vorsorge sind obligatorisch. Die staatliche Vorsorge wird als 1. Säule betitelt und beinhaltet die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bzw. die Invalidenversicherung (IV). Die obligatorischen Abzüge werden direkt bei Ihrem Lohn vorgenommen. Die zweite Säule stellt die berufliche Vorsorge (BVG) dar. Sie zielt die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung ab. Diese Abzüge werden ebenfalls direkt bei Ihrem Lohn gemacht. Die 3. Säule ist freiwillig und bedeutet Ihre private Vorsorge. Auf einem Vorsorgekonto bei Ihrer Bank oder einer Versicherung können Sie für Ihre eigene Rente sparen (Säule 3a), damit Sie nach der Pensionierung Ihren gewohnten Lebensstandard noch besser aufrechterhalten können.
Eine Übersicht über das Vorsorgesystem in der Schweiz finden Sie auf der Seite des Bundes.
Folgende Versicherungen sind in der Schweiz obligtorisch
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Obligatorische Krankenkasse
Für alle in der Schweiz wohnhaften Personen ist es obligatorisch, an einer Krankenversicherung angeschlossen zu sein. Nach einer Frist von 3 Monaten müssen Sie als Mitarbeiter/in mindestens eine Grundversicherung (Obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen haben.
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Motorfahrzeughaftpflicht-Versicherung und weitere Infos
Sofern Sie ein Motorfahrzeug besitzen sind Sie verpflichtet, die erwähnte Versicherung abzuschliessen. Sie deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen (Schäden an Personen und Sachen sowie Erwerbsausfälle als Folge dieser Schäden).
Wir empfehlen Ihnen zudem den Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung und einer Hausrat-Versicherung. Die Spital Thurgau bietet ihren Mitarbeitenden auf die gängigsten Versicherungsprodukte attraktive Rabatte an.