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Schweigepflicht

Geschätzte Patientinnen und Patienten, Zuweiserinnen und Zuweiser, Besucherinnen und Besucher

Vor einem Jahr wurden alle Telefonnummern der Spital Thurgau AG auf die Vorwahlen 058 144 umgestellt. Die alten Nummern mit den standortbezogenen Vorwahlen waren bis jetzt aber noch in Betrieb, um in der Übergangsfrist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ab heute 1.7.2024 sind wir nur noch über die neuen Vorwahlen erreichbar – die letzten vier Ziffern bleiben jeweils unverändert.

Die neuen Hauptnummern lauten wie folgt:

Kantonsspital Frauenfeld 058 144 77 11
Kantonsspital Münsterlingen 058 144 11 11
Psychiatrische Dienste Thurgau 058 144 41 41
Klinik St. Katharinental 058 144 60 60

Bei Fragen können Sie uns gerne via info@stgag.ch kontaktieren.


Schweigepflicht

Alle Angestellten des Spitals/der Klinik sind an die Schweigepflicht gegenüber unbefugten Dritten gebunden. Als Dritte gelten grundsätzlich alle Personen, die an Ihrer Behandlung nicht unmittelbar beteiligt sind. Dritten wird die Auskunft über Ihre Krankheit und die Behandlung nur mit Ihrer Einwilligung erteilt. Sind Sie unter 18 Jahre alt, gehen wir davon aus, dass wir Ihre Eltern informieren dürfen. Ebenso benachrichtigen wir ohne Ihren Gegenbericht Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner. Weiter setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass wir dem nachbehandelnden Arzt einen schriftlichen Bericht über Ihren Spital-/Klinikaufenthalt zukommen lassen dürfen. Anfragen von Krankenkassen werden vom zuständigen Arzt wahrheitsgetreu zuhanden des Vertrauensarztes beantwortet.

Der Datenschutz, das heisst der Schutz, der über Sie gespeicherten Informationen, ist durch besondere Bestimmungen gewährleistet.

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