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Schweigepflicht

Schweigepflicht

Alle Angestellten des Spitals/der Klinik sind an die Schweigepflicht gegenüber unbefugten Dritten gebunden. Als Dritte gelten grundsätzlich alle Personen, die an Ihrer Behandlung nicht unmittelbar beteiligt sind. Dritten wird die Auskunft über Ihre Krankheit und die Behandlung nur mit Ihrer Einwilligung erteilt. Sind Sie unter 18 Jahre alt, gehen wir davon aus, dass wir Ihre Eltern informieren dürfen. Ebenso benachrichtigen wir ohne Ihren Gegenbericht Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner. Weiter setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass wir dem nachbehandelnden Arzt einen schriftlichen Bericht über Ihren Spital-/Klinikaufenthalt zukommen lassen dürfen. Anfragen von Krankenkassen werden vom zuständigen Arzt wahrheitsgetreu zuhanden des Vertrauensarztes beantwortet.

Der Datenschutz, das heisst der Schutz, der über Sie gespeicherten Informationen, ist durch besondere Bestimmungen gewährleistet.

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