Versicherung / Finanzen
Um die finanziellen Angelegenheiten Ihres Spitalaufenthaltes reibungslos und in einer für Sie unkomplizierten Art und Weise erledigen zu können, empfehlen wir, sämtliche Versicherungsfragen und übrigen finanziellen Angelegenheiten unbedingt vor Ihrem Eintritt ins Spital zu regeln.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Unfallversicherung die Übernahme der Kosten ab. Erkundigen Sie sich nach eventuellen Versicherungsvorbehalten, Ausschlüssen sowie ggf. den Leistungsumfang Ihrer Zusatzversicherung (halbprivat, privat, Wechsel der Pflegeklasse). Von Gesetzes wegen gilt in der Schweiz die freie Spitalwahl, sodass Sie auch ein Spital ausserhalb ihres Wohnkantons aufsuchen können. Patientinnen und Patienten, die nicht über eine Zusatzversicherung für ausserkantonale Behandlungen verfügen, empfehlen wir aber die Beachtung folgender Detailinformation: In den einzelnen Kantonen können die jeweiligen Referenztaxen unterschiedlich hoch ausfallen. Ihr Versicherer bzw. die Gesundheitsdirektion Ihres Wohnkantons werden sich daher maximal in Höhe der im Wohnkanton anfallenden Kosten an der ausserkantonalen Behandlung beteiligen. Die über die Referenztaxe des Wohnkantons hinausgehenden, nicht versicherten Behandlungskosten gehen daher zu Ihren Lasten. Darüber, ob und in welcher Höhe Selbstbehalte entstehen, informieren Sie Ihre Krankenkasse bzw. unsere Tarifverantwortlichen hier vor Ort.
Ausländischen Patienten raten wir vor Behandlungsbeginn dringend dazu, die Kostenübernahme bzw. -beteiligung für eine geplante Behandlung mit dem für Sie zuständigen, ausländischen Kostenträger zu klären. Allgemeinversicherte, ausländische Patienten aus den EU1-/EFTA2-Mitgliedsstaaten, die sich in der Schweiz vorübergehend (z.B. als Tourist) aufhalten, die eine notfallmässige medizinische Behandlung benötigen und die die Europäische Versichertenkarte vorweisen können, geniessen in der Schweiz in der Regel vollen Versicherungsschutz. Bürger aus den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien/Rumänien fallen bis auf Weiteres nicht unter diese Regelung. Allgemeinversicherte, ausländische Patienten aus den EU1-/EFTA2-Mitgliedsstaaten (Ausnahme: Bulgarien und Rumänien), die sich zur Durchführung einer geplanten Behandlung in ein Schweizer Spital begeben, müssen zur Kostendeckung das vom ausländischen Versicherer vollständig ausgefüllte Formular E 112 vorlegen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Tarifverantwortlichen, die Ihnen kompetent Auskunft geben und auf Wunsch eine schriftliche Kostenberechnung erstellen. Sie erhalten dort oder in unserer Patientenaufnahme auch die Geschäftsbedingungen der Spital Thurgau AG. In unseren Geschäftsbedingungen finden Sie Preisinformationen für die allgemeine, halbprivate und private Abteilung sowie weitere Informationen zu ambulanten Behandlungen.