Schweigepflicht
Alle Angestellten der Klinik unterstehen der Schweigepflicht. Ohne Ihre Einwilligung darf niemand ausserhalb der Klinik Informationen über Sie und Ihre Krankheit erhalten. Sind Sie unter 18 Jahre alt, gehen wir davon aus, dass wir Ihre Eltern informieren dürfen. Ebenso benachrichtigen wir ohne Ihren Gegenbericht Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner. Weiter setzen wir Ihr Einverständnis voraus, dass wir dem nachbehandelnden Arzt einen schriftlichen Bericht über Ihren Klinikaufenthalt zukommen lassen dürfen.
Wenn Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sind bitten wir Sie, uns dies mitzuteilen. Anfragen der Krankenkasse werden vom zuständigen Arzt wahrheitsgetreu zuhanden des Vertrauensarztes beantwortet.
Der Datenschutz, das heisst der Schutz, der über Sie gespeicherten Informationen, ist durch besondere Bestimmungen gewährleistet.