Austritt
Der Austritt erfolgt in gemeinsamer Absprache mit Ihnen, den Angehörigen und den zuständigen Fachpersonen. Im Austrittsgespräch werden die Fragen der Nachfolgebehandlung und der allfälligen Einnahme von Medikamenten nochmals geklärt.
Die Behandlung in unserer Klinik ist beendet, sobald der mit Ihnen erarbeitete Behandlungsauftrag erfüllt ist. Erfolgte Ihr Eintritt im Rahmen einer behördlichen Einweisung, so werden die zuständigen Ämter oder Behörden mit einbezogen.
Die Erfahrung zeigt, dass eine individuelle Nachbetreuung zur Festigung des erreichten Gesundheitszustandes sehr wichtig ist. Es stehen ambulante oder stationäre Angebote zur Verfügung.