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Versicherung / Finanzen

Geschätzte Patientinnen und Patienten, Zuweiserinnen und Zuweiser, Besucherinnen und Besucher

Vor einem Jahr wurden alle Telefonnummern der Spital Thurgau AG auf die Vorwahlen 058 144 umgestellt. Die alten Nummern mit den standortbezogenen Vorwahlen waren bis jetzt aber noch in Betrieb, um in der Übergangsfrist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ab heute 1.7.2024 sind wir nur noch über die neuen Vorwahlen erreichbar – die letzten vier Ziffern bleiben jeweils unverändert.

Die neuen Hauptnummern lauten wie folgt:

Kantonsspital Frauenfeld 058 144 77 11
Kantonsspital Münsterlingen 058 144 11 11
Psychiatrische Dienste Thurgau 058 144 41 41
Klinik St. Katharinental 058 144 60 60

Bei Fragen können Sie uns gerne via info@stgag.ch kontaktieren.


Versicherung / Finanzen

Bitte beachten Sie, dass sich Ihre finanzielle Situation durch den Klinikaufenthalt verändern kann.

Nach dem geltenden Krankenversicherungsgesetz (KVG) gehört der stationäre Aufenthalt im Spital zu den gesetzlichen Leistungen. Die Versicherten sind jedoch per Gesetz verpflichtet, sich mit einem täglichen Beitrag, dem sogenannten „Spitalkostenbeitrag“ in Höhe von 15.00 CHF zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt, an den Kosten des Spitalaufenthaltes zu beteiligen. Diese Kostenbeteiligung wird von den Krankenversicherungen erhoben.

Ausnahmen: Kinder bis 18 Jahre, noch in Ausbildung stehende junge Erwachsene bis 25 Jahre und Frauen für Leistungen bei Mutterschaft sind von diesem Spitalkostenbetrag befreit.

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