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Patientenverfügung

Geschätzte Patientinnen und Patienten, Zuweiserinnen und Zuweiser, Besucherinnen und Besucher

Vor einem Jahr wurden alle Telefonnummern der Spital Thurgau AG auf die Vorwahlen 058 144 umgestellt. Die alten Nummern mit den standortbezogenen Vorwahlen waren bis jetzt aber noch in Betrieb, um in der Übergangsfrist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ab heute 1.7.2024 sind wir nur noch über die neuen Vorwahlen erreichbar – die letzten vier Ziffern bleiben jeweils unverändert.

Die neuen Hauptnummern lauten wie folgt:

Kantonsspital Frauenfeld 058 144 77 11
Kantonsspital Münsterlingen 058 144 11 11
Psychiatrische Dienste Thurgau 058 144 41 41
Klinik St. Katharinental 058 144 60 60

Bei Fragen können Sie uns gerne via info@stgag.ch kontaktieren.


Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ermöglicht Ihnen, den eigenen Willen in Bezug auf medizinische Massnahmen in lebensbedrohlichen Situationen und am Lebensende schriftlich und verbindlich festzulegen für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen selbst zu äussern. Sie ist Ausdruck Ihrer persönlichen Wertehaltung zu Leben und Sterben. Die Patientenverfügung ist für Ihre Angehörigen und die Behandlungsteams eine Entscheidungshilfe in schwierigen Situationen. Die Patientenverfügung kann jederzeit verfasst werden. Voraussetzungen sind, dass Sie im Vollbesitz der geistigen Kräfte, also urteilsfähig sind und Sie die Verfügung freiwillig, ohne äusseren Druck ergänzen und unter-zeichnen. Sie ist rechtlich bindend.

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