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Thurgauische Spitalstiftung

Geschätzte Patientinnen und Patienten, Zuweiserinnen und Zuweiser, Besucherinnen und Besucher

Vor einem Jahr wurden alle Telefonnummern der Spital Thurgau AG auf die Vorwahlen 058 144 umgestellt. Die alten Nummern mit den standortbezogenen Vorwahlen waren bis jetzt aber noch in Betrieb, um in der Übergangsfrist die Erreichbarkeit zu gewährleisten. Ab heute 1.7.2024 sind wir nur noch über die neuen Vorwahlen erreichbar – die letzten vier Ziffern bleiben jeweils unverändert.

Die neuen Hauptnummern lauten wie folgt:

Kantonsspital Frauenfeld 058 144 77 11
Kantonsspital Münsterlingen 058 144 11 11
Psychiatrische Dienste Thurgau 058 144 41 41
Klinik St. Katharinental 058 144 60 60

Bei Fragen können Sie uns gerne via info@stgag.ch kontaktieren.


Thurgauische Spitalstiftung


Im Mai 2005 gründete die Spital Thurgau AG unter dem Namen Thurgauische Spitalstiftung eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, mit Sitz in Frauenfeld.

Zweck der Thurgauischen Spitalstiftung ist es, für soziale, gemeinnützige, gesundheitsfördernde, kulturelle und medizinaltechnische Anliegen sowie für Belange der Forschung, Bildung und Nachwuchsförderung Unterstützungsleistungen auszurichten.

Darin sind auch Spezialfonds, die Unterstützung von Patienten und Mitarbeitenden in medizinisch notwendigen Härtefällen (nicht durch Versicherung abgedeckte Kosten), die Ausrichtung von Weihnachtsbescherungen und die Finanzierung chirurgischer und medizinischer Apparate mitenthalten. Die Unterstützungsleistungen kommen den Patienten, den Mitarbeitern oder den Kliniken der Spital Thurgau direkt oder indirekt zugute.

Wenn Sie uns eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen wollen, finden Sie nachfolgend verschiedene Varianten von Spendemöglichkeiten.

Spende mit oder ohne Zweckbestimmung

Jeder Betrag ist willkommen. Sie können mit Ihrer Spende eines der aktuellen Stiftungsprojekte unterstützen oder die Zweckbestimmung (z.B. Palliative Care, PDT Mutter & Kind, KJPD MST) offen lassen. Einzahlungsscheine stellen wir Ihnen gerne zu.

Schenkung

Eine Schenkung kann aus Bargeld oder Sachwerten bestehen. Sachwerte können wir jedoch nicht annehmen.

Spenden im Zusammenhang mit einem Todesfall

Erwähnung in der Todesanzeige oder als Kollekte beim Trauergottesdienst.

Legat im Todesfall

Dies ist ein Vermächtnis beim Ableben. Am einfachsten ist es, das Legat im Testament entsprechend festzuhalten.

Spenden und Schenkungen können grundsätzlich von den Steuern abgezogen werden, sofern Sie eine bestimmte Höhe des steuerbaren Einkommens nicht überschreiten.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

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